Es kann kein Arbeiten und/oder Aufenthalten in der Schweiz geben, ohne eine Bewilligung.
Ein Bewilligungsfreier Aufenthalt zur Arbeit ist auf 8 Tage innerhalb von 365 Tagen begrenzt.
Nachfolgende Möglichkeiten sind vorhanden:
Grenzgänger wohnen in Deutschland www.grenzgaenger.de
Wochenaufenthalter wohnen in Deutschland, sind Grenzgänger halten sich in der Schweiz auf und verlassen mindestens einmal pro Woche die Schweiz www.wochenaufenthalt.ch
Aufenthalter wohnen in der Schweiz www.aufenthalter.ch
Nachfolgende Bewilligungsarten gibt es: |
Kurzaufenthaltsbewilligung L bis 4 Monate, auch 120 Tage Bewilligung
Zuständigkeit |
Amt für Migration |
Stellenwechsel |
nicht möglich |
Berufswechsel |
nicht möglich |
Kantonswechsel |
nicht möglich |
Bewilligungsfähiger Personenkreis |
Arbeitnehmer |
Voraussetzung |
Befristeter Arbeitsvertrag |
Selbständigkeit |
nicht möglich |
Familiennachzug |
nicht möglich, nur Besuchsrecht |
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart |
nicht möglich |
Krankenversicherungspflicht |
Befreiung ggf. möglich |
Jahresbewilligung L 4 bis 12 Monate (violetter Ausweis)
Grenzgängerbewilligung (brauner Ausweis)
Laufzeit |
5 Jahre |
Zuständigkeit |
Amt für Migration |
Stellenwechsel |
möglich |
Berufswechsel |
möglich |
Kantonswechsel |
möglich |
Bewilligungsfähiger Personenkreis |
Arbeitnehmer |
Voraussetzung |
12monatiger oder unbefristeter Arbeitsvertrag |
Selbständigkeit |
möglich |
Familiennachzug |
möglich |
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart |
B-Bewilligung |
Krankenversicherungspflic |
Zuständigkeit |
Amt für Migration |
Stellenwechsel |
möglich |
Berufswechsel |
möglich |
Kantonswechsel |
möglich |
Bewilligungsfähiger Personenkreis |
Arbeitnehmer |
Voraussetzung |
bis 12 Monate befristeter Arbeitsvertrag |
Selbständigkeit |
möglich |
Familiennachzug |
möglich in auf und absteigender Reihe |
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart |
B-Bewilligung |
Krankenversicherungspflicht |
keine Befreiung möglich |
Jahresbewilligung B (grauer Ausweis)
Laufzeit |
5 Jahre |
Zuständigkeit |
Amt für Migration |
Stellenwechsel |
möglich |
Berufswechsel |
möglich |
Kantonswechsel |
möglich |
Bewilligungsfähiger Personenkreis |
Arbeitnehmer und Selbständige |
Voraussetzung |
unbefristeter Arbeitsvertrag |
Selbständigkeit |
möglich |
Familiennachzug |
möglich, in auf und absteigender Reihe |
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart |
C-Bewilligung |
Krankenversicherungspflicht |
keine Befreiung möglich |
Niederlassungsbewilligung C (grüner Ausweis)
Zuständigkeit |
Amt für Migration |
Stellenwechsel |
möglich |
Berufswechsel |
möglich |
Kantonswechsel |
möglich |
Gründe für die Bewilligungserteilung |
Heirat eines Schweizer Bürgers , 5 Jahre B-Bewilligung, pensionierte DB Mitarbeiter, BIZ und Konsulats-Mitarbeiter, Praktizierende Professur, nach Genehmigung durch Bundesamt in Bern |
Selbständigkeit |
möglich |
Familiennachzug |
möglich |
Krankenversicherungspflicht0 |
keine Befreiung möglich |
Jahresbewilligung B (grauer Ausweis)
Laufzeit |
5 Jahre |
Zuständigkeit |
Amt für Migration |
Stellenwechsel |
möglich |
Berufswechsel |
möglich |
Kantonswechsel |
möglich |
Bewilligungsfähiger Personenkreis |
Arbeitnehmer und Selbständige |
Voraussetzung |
unbefristeter Arbeitsvertrag |
Selbständigkeit |
möglich |
Familiennachzug |
möglich, in auf und absteigender Reihe |
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart |
C-Bewilligung |
Krankenversicherungspflicht |
keine Befreiung möglich |
Niederlassungsbewilligung C (grüner Ausweis)
Zuständigkeit |
Amt für Migration |
Stellenwechsel |
möglich |
Berufswechsel |
möglich |
Kantonswechsel |
möglich |
Gründe für die Bewilligungserteilung |
Heirat eines Schweizer Bürgers , 5 Jahre B-Bewilligung, pensionierte DB Mitarbeiter, BIZ und Konsulats-Mitarbeiter, Praktizierende Professur, nach Genehmigung durch Bundesamt in Bern |
Selbständigkeit |
möglich |
Familiennachzug |
möglich |
Krankenversicherungspflicht0 |
keine Befreiung möglich |
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