Schweiz Bewilligung

Es kann kein Arbeiten und/oder Aufenthalten in der Schweiz geben, ohne eine Bewilligung.

Ein Bewilligungsfreier Aufenthalt zur Arbeit ist auf 8 Tage innerhalb von 365 Tagen begrenzt. 

Nachfolgende Möglichkeiten sind vorhanden:

Grenzgänger wohnen in Deutschland  www.grenzgaenger.de

Wochenaufenthalter wohnen in Deutschland, sind Grenzgänger halten sich in der Schweiz auf und verlassen mindestens einmal pro Woche die Schweiz www.wochenaufenthalt.ch

Aufenthalter wohnen in der Schweiz www.aufenthalter.ch

Nachfolgende Bewilligungsarten gibt es:

Kurzaufenthaltsbewilligung L bis 4 Monate, auch 120 Tage Bewilligung

Zuständigkeit Amt für Migration
Stellenwechsel nicht möglich
Berufswechsel nicht möglich
Kantonswechsel nicht möglich
Bewilligungsfähiger Personenkreis Arbeitnehmer
Voraussetzung Befristeter Arbeitsvertrag
Selbständigkeit nicht möglich
Familiennachzug nicht möglich, nur Besuchsrecht
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart nicht möglich
Krankenversicherungspflicht Befreiung ggf. möglich

Jahresbewilligung L 4 bis 12 Monate (violetter Ausweis) 

Grenzgängerbewilligung (brauner Ausweis) 

Laufzeit 5 Jahre
Zuständigkeit Amt für Migration
Stellenwechsel möglich
Berufswechsel möglich
Kantonswechsel möglich
Bewilligungsfähiger Personenkreis Arbeitnehmer
Voraussetzung 12monatiger oder unbefristeter Arbeitsvertrag
Selbständigkeit möglich
Familiennachzug möglich
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart B-Bewilligung
Krankenversicherungspflic
Zuständigkeit Amt für Migration
Stellenwechsel möglich
Berufswechsel möglich
Kantonswechsel möglich
Bewilligungsfähiger Personenkreis Arbeitnehmer
Voraussetzung bis 12 Monate befristeter Arbeitsvertrag
Selbständigkeit möglich
Familiennachzug möglich in auf und absteigender Reihe
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart B-Bewilligung
Krankenversicherungspflicht keine Befreiung möglich

 Jahresbewilligung B (grauer Ausweis) 

Laufzeit 5 Jahre
Zuständigkeit Amt für Migration
Stellenwechsel möglich
Berufswechsel möglich
Kantonswechsel möglich
Bewilligungsfähiger Personenkreis Arbeitnehmer und Selbständige
Voraussetzung unbefristeter Arbeitsvertrag
Selbständigkeit möglich
Familiennachzug möglich,  in auf und absteigender Reihe
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart C-Bewilligung
Krankenversicherungspflicht keine Befreiung möglich

Niederlassungsbewilligung C (grüner Ausweis) 

Zuständigkeit Amt für Migration
Stellenwechsel möglich
Berufswechsel möglich
Kantonswechsel möglich
Gründe für die Bewilligungserteilung Heirat eines Schweizer Bürgers , 5 Jahre B-Bewilligung, pensionierte DB Mitarbeiter, BIZ und Konsulats-Mitarbeiter, Praktizierende Professur, nach Genehmigung durch Bundesamt in Bern
Selbständigkeit möglich
Familiennachzug möglich
Krankenversicherungspflicht0 keine Befreiung möglich

Jahresbewilligung B (grauer Ausweis) 

Laufzeit 5 Jahre
Zuständigkeit Amt für Migration
Stellenwechsel möglich
Berufswechsel möglich
Kantonswechsel möglich
Bewilligungsfähiger Personenkreis Arbeitnehmer und Selbständige
Voraussetzung unbefristeter Arbeitsvertrag
Selbständigkeit möglich
Familiennachzug möglich,  in auf und absteigender Reihe
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart C-Bewilligung
Krankenversicherungspflicht keine Befreiung möglich

Niederlassungsbewilligung C (grüner Ausweis) 

Zuständigkeit Amt für Migration
Stellenwechsel möglich
Berufswechsel möglich
Kantonswechsel möglich
Gründe für die Bewilligungserteilung Heirat eines Schweizer Bürgers , 5 Jahre B-Bewilligung, pensionierte DB Mitarbeiter, BIZ und Konsulats-Mitarbeiter, Praktizierende Professur, nach Genehmigung durch Bundesamt in Bern
Selbständigkeit möglich
Familiennachzug möglich
Krankenversicherungspflicht0 keine Befreiung möglich

 

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