Krankenversicherung

In der Schweiz besteht gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Krankenversicherungspflicht, ähnlich in Deutschland. 

Von dieser Krankenversicherungspflicht kann eine Befreiung erfolgen, wenn Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird, der Leistungen in der Schweiz und einem anderen EU Staat ermöglicht.

WICHTIG

Der schweizer Arbeitgeber bezahlt keinen Zuschuss zur Krankenversicherung

Der Verein hat ein besonderes Krankenversicherungsmodell entwickelt, welches sich seit 1993 sehr gut bewährt hat.

Bitte informieren Sie sich durch unsere Broschüre

oder auf unserer Homepage http://www.krankenversichert.de

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