Arbeitslosenversicherung ALV

Das Abkommen über die Arbeitslosenversicherung zwischen EU/EFTA und der Schweiz sieht für den deutschen Grenzgänger im Fall von Arbeitsausfällen wegen Kurzarbeit, Konkurs oder schlechtem Wetter Leistungen in der Schweiz vor.

Im Fall von Ganzarbeitslosigkeit erhält der Grenzgänger Leistungen aus Deutschland, er meldet sich beim deutschen Arbeitsamt mit einem Formular E 301, welches bei den schweizerischen Behörden erhältlich ist.

Für die Leistungen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird je zur Hälfte getragen.

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